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Kündigungsfristen in alten Arbeitsverträgen

Das Bundesarbeitsgericht meint, dass in alten Arbeitsverträgen die vereinbarten Kündigungsfristen durch die heute gültigen Fristen zu ersetzen sind.

In älteren Arbeitsverträgen ist häufig vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden kann. Das entspricht der gesetzlichen Kündigungsfrist, die bis 1994 gegolten hat. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt entschieden, dass an die Stelle der Kündigungsfrist, die aufgrund der damaligen Rechtslage vereinbart wurde, die neuen Kündigungsfristen getreten sind.

Im entschiedenen Fall konnte der beklagte Arbeitgeber die Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 5 Monaten zum Monatsende aussprechen, obwohl im Vertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartal vereinbart worden war. Beachten Sie bei Kündigung die unter Umständen längeren gesetzlichen Kündigungsfristen, damit die Kündigung fristgerecht erfolgt.



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.