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Belegnachweis bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung

Auch ein CMR-Frachtbrief, der nicht vom Auftraggeber unterschrieben ist, gilt als umsatzsteuerlich einwandfreier Versendungsnachweis.

Ein CMR-Frachtbrief ist auch dann umsatzsteuerlich als Versendungsbeleg anzuerkennen, wenn er nicht vom Auftraggeber des Frachtführers unterzeichnet ist. Mit dieser Entscheidung stellt sich der Bundesfinanzhof gegen die strengeren Formerfordernisse der Finanzverwaltung.



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.