Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Fiktive Umsatzsteuer auf private Pkw-Nutzung bei Landwirten

Bei Landwirten mit Durchschnittssatzbesteuerung wird auf die Privatnutzung eines Pkws nach der 1 %-Regelung keine fiktive Umsatzsteuer aufgeschlagen.

Der Bundesfinanzhof hatte vor einigen Monaten entschieden, dass die nach der 1 %-Regelung ermittelte Entnahme für die private Pkw-Nutzung bei Landwirten mit Durchschnittssatzbesteuerung nicht um eine fiktive Umsatzsteuer zu erhöhen ist. Anders als ein Regelversteuerer, der bei betrieblichen Ausgaben wegen des Vorsteuerabzugs mit der gezahlten Umsatzsteuer nicht belastet sei, könne ein pauschalierender Landwirt den Vorsteuerabzug nicht in Anspruch nehmen. Darauf hat jetzt die Oberfinanzdirektion Niedersachsen reagiert und in einem Erlass geregelt, dass diese Entscheidung in allen offenen oder auf Antrag des Steuerpflichtigen ruhenden Verfahren anzuwenden ist.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.