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Fehlgeschlagene Vorgesellschaft nicht körperschaftsteuerpflichtig

Unterbleibt die Eintragung im Handelsregister, ist die Vorgesellschaft als Personengesellschaft steuerpflichtig.

Eine GmbH-Vorgesellschaft, die später nicht als GmbH eingetragen wird, ist nicht körperschaftsteuerpflichtig. Sie wird dann als Personengesellschaft besteuert, und auch ein geplantes Organschaftsverhältnis wirkt sich steuerlich nicht aus.



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.