Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Rückabwicklung eines Anteilsverkaufs

Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass ein Anteilsverkauf wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage auch steuerlich vollständig rückgängig gemacht werden kann.

Weil das Finanzamt wider Erwarten einen hohen Veräußerungsgewinn festsetzte, wollten zwei Geschäftspartner den Verkauf von GmbH-Anteilen wieder rückgängig machen. Dass das geht, bestätigte der Bundesfinanzhof: Wird der Verkauf des Anteils an einer Kapitalgesellschaft wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage tatsächlich und vollständig rückgängig gemacht, kann dieses Ereignis steuerlich auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurückwirken.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.