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Ansparrücklage für Existenzgründer

Mit der Ansparrücklage können Existenzgründer ihre Steuerlast in der Anfangsphase reduzieren. Auch Kapitalgesellschaften kommen dafür in Frage.

Die Ansparrücklage ist für Existenzgründer von besonderem Interesse. Sie können ihre Steuerlast in der Gründungsphase damit erheblich vermindern. Die steuerfreie Rücklage verdoppelt sich für Existenzgründer auf DM 600.000. Bei der Auflösung der Rücklage nach einem 6 Jahreszeitraum werden vom Finanzamt keine Zinsen festsetzt. Wenig bekannt ist, dass auch Kapitalgesellschaften Existenzgründer sein können, wenn alle Gesellschafter die Voraussetzungen als Existenzgründer erfüllen. Dies bedeutet, sie dürfen innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Jahr der Betriebseröffnung

  • weder an einer Kapitalgesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt gewesen sein,

  • noch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt haben.



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.