Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Arbeitszimmer wieder abziehbar

In bestimmten Fällen ist ein häusliches Arbeitszimmer nun wieder bei den Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar.

Einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist es zu verdanken, dass ein häusliches Arbeitszimmer in bestimmten Fällen wieder steuerlich anerkannt wird. Dazu muss die Nutzung mindestens 50 % der gesamten Tätigkeit ausmachen oder kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Die Finanzverwaltung hat bereits auf das Urteil reagiert und will es anwenden. Mehr zu diesem Thema lesen Sie in der nächsten Ausgabe.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.