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Niedrigere Mehrwertsteuer - aber nicht in Deutschland

Nach einer Vereinbarung der EU-Finanzminister können die EU-Mitgliedsstaaten nun für einige Dienstleistungsbranchen ebenfalls den reduzierten Steuersatz einführen.

Die EU-Finanzminister haben sich bei ihrem Treffen am 10. März 2009 darauf geeinigt, den reduzierten Steuersatz bei der Umsatzsteuer auf bestimmte Branchen auszudehnen. Die Mitgliedsstaaten können demnach die reduzierte Mehrwertsteuer in der Gastronomie, dem Friseurhandwerk, auf dem Bau und in der häuslichen Betreuung erlauben. Finanzminister Steinbrück hat aber bereits erklärt, dass Deutschland wegen der damit verbundenen Steuerausfälle in Milliardenhöhe diese Änderung nicht umsetzen werde.



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.