Personal, Arbeit und Soziales
Die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Eckwerte der Sozialversicherung sind zum 1. Januar 2013 wie jedes Jahr an die Lohnentwicklung angepasst worden.
Zum Jahreswechsel sinkt der Beitragssetz zur gesetzlichen Rentenversicherung um 0,7 % auf dann 18,9 %.
Ab 2013 können Minijobber bis zu 450 Euro im Monat verdienen, sind aber in der Rentenversicherung versicherungspflichtig.
Der Bundesfinanzhof bestätigt seine Rechtsprechung zur Besteuerung des Personalrabatts auf Jahreswagen und stellt sich damit gegen die Auffassung der Finanzverwaltung.
Der Bundesrat hat mehreren großen Steuergesetzen vorerst die Zustimmung verweigert, darunter das Jahressteuergesetz 2013.
Änderungen zum Jahreswechsel und regelmäßige Fristen sorgen für Handlungsbedarf vor Weihnachten.
Seit dem 1. November 2012 können Arbeitgeber mit der Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) beginnen - oder sich noch bis Ende 2013 damit Zeit lassen.
Deutschland übernimmt noch dieses Jahr die EU-Micro-Richtlinie in deutsches Recht, die einige Erleichterungen bei den Bilanzregeln für Kleinstkapitalgesellschaften vorsieht.
Noch in diesem Jahr sollen die Erleichterungen bei den Bilanzregeln für Kleinstkapitalgesellschaften umgesetzt werden.
Wenn der Betriebsprüfer eine Scheinselbständigkeit feststellt, die auch der Auftraggeber hätte erkennen können, darf die Einzugsstelle neben den Sozialversicherungsbeiträgen auch rückwirkend Säumniszuschläge erheben.
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