Aktuelles - Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Zeitnahe Führung eines elektronischen Fahrtenbuches (1.7.19)
Auch bei einer automatischen Erfassung von Fahrzeiten und -strecken müssen die ebenfalls zwingenden Angaben zum Zweck der Fahrt zeitnah ergänzt werden.
Auszahlung des Rückkaufwertes als außerordentliche Einkünfte (1.7.19)
Die Auszahlung des Rückkaufwertes einer Rentenversicherung aufgrund der Kündigung des Arbeitsverhältnisses fällt nicht in die Steuerbegünstigung für außerordentliche Einkünfte.
Förderung der umweltfreundlichen Mobilität (30.6.19)
Viele Steuervorteile für Elektromobilität und umweltfreundliche Verkehrsmittel werden verlängert oder ausgeweitet.
Günstigerprüfung zur Riester-Rente nur mit Anlage AV (1.6.19)
Nur die Übermittlung der gezahlten Beiträge für eine Riester-Rente durch den Anbieter genügt nicht, damit das Finanzamt eine Günstigerprüfung über den Sonderausgabenabzug durchführt.
Vermietung des Home-Office an den Arbeitgeber (31.5.19)
Die Finanzverwaltung hat geregelt, wie die Vermietung des Home-Office an den Arbeitgeber steuerlich zu behandeln ist.
Pay-TV-Abo als Werbungskosten (1.5.19)
Für einen Fußballtrainer kann auch ein Bundesliga-Abo zu den abzugsfähigen Werbungskosten gehören, wenn die berufliche Nutzung nachgewiesen wird.
Verlängerte Förderung von Elektro-Dienstwagen geplant (1.4.19)
Der Bundesfinanzminister hat angekündigt, die derzeit bis 2021 befristete Förderung für Elektro-Dienstwagen deutlich verlängern zu wollen.
Überlassung von Fahrrädern an Arbeitnehmer (31.3.19)
Die Finanzverwaltung hat Details zur Berechnung des monatlichen Nutzungsvorteils bei der Privatnutzung eines vom Arbeitgeber überlassenen Fahrrads ab 2019 geregelt.
Entschädigungen für Verwaltungsratsmitglieder sind steuerpflichtig (1.3.19)
Im Gegensatz zur Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Richter sind die Aufwandsentschädigungen für Verwaltungsratsmitglieder steuerpflichtig, weil sie mehr als nur die Sitzungsteilnahme abgelten.
Studienkosten trotz Stipendium abziehbar (1.3.19)
Ein Stipendium zur Bestreitung des Lebensunterhalts während des Studiums wird nicht auf die Werbungskosten für das Studium angerechnet.

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