Aktuelles - Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Steuerentlastungsgesetz 2022 (1.6.22)
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 werden die meisten der steuerlichen Entlastungen umgesetzt, die die Regierung im Februar in zwei Entlastungspaketen beschlossen hatte.
Häusliches Arbeitszimmer muss nicht unbedingt erforderlich sein (6.4.22)
Ein häusliches Arbeitszimmer ist steuerlich abziehbar, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, auch wenn es für die Tätigkeit nicht zwingend erforderlich ist.
Details zur Energiepreispauschale (5.4.22)
Alle Erwerbstätigen sollen in diesem Jahr einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten, die über die Lohn- oder Einkommensteuer ausgezahlt wird.
Entlastung für gestiegene Energiekosten (4.4.22)
Die Ampelkoalition hat ein weiteres Entlastungspaket beschlossen, das auch einen Steuerrabatt von 300 Euro für Arbeitnehmer und Selbstständige vorsieht.
Fünftel-Regelung bei Einkünften aus Langzeitvergütungsmodell (25.3.22)
Ein Langzeitvergütungsmodell erfüllt die Anforderungen an eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit, bei der die Steuer nach der günstigeren Fünftel-Regelung berechnet wird.
Mindestlohn soll ab Oktober auf 12 Euro pro Stunde steigen (10.3.22)
Neben einer Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro soll zum 1. Oktober 2022 auch die Minijobgrenze steigen.
Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch trotz kleinerer Ungenauigkeiten (25.2.22)
Trotz kleinerer Mängel und Ungenauigkeiten kann ein Fahrtenbuch steuerlich anzuerkennen sein, wenn die Angaben insgesamt vollständig sind und den privaten Nutzungsanteil korrekt wiedergeben.
Viertes Corona-Steuerhilfegesetz in Arbeit (24.2.22)
Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz werden vor allem Fristen und bereits bestehende Steuererleichterungen in der Corona-Krise verlängert.
Bundesregierung beschließt rückwirkende Steuererleichterungen (24.2.22)
Der Koalitionsausschuss hat sich vor dem Hintergrund der stark steigenden Preise für Energie auf mehrere Entlastungsschritte verständigt, die nun auf den Weg gebracht werden.
Steuermehreinnahmen von 3,5 Mrd. Euro durch Kurzarbeit (11.2.22)
Der Progressionsvorbehalt auf Kurzarbeitergeld hat in den Jahren 2020 und 2021 dem Staat Steuermehreinnahmen von zusammen rund 3,5 Milliarden Euro beschert.

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