Aktuelles - Personal, Arbeit und Soziales

Rechtzeitig handeln im Dezember (30.10.12)
Änderungen zum Jahreswechsel und regelmäßige Fristen sorgen für Handlungsbedarf vor Weihnachten.
Elektronische Lohnsteuerkarte startet im November (1.10.12)
Seit dem 1. November 2012 können Arbeitgeber mit der Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) beginnen - oder sich noch bis Ende 2013 damit Zeit lassen.
Säumniszuschläge nach festgestellter Scheinselbständigkeit (1.9.12)
Wenn der Betriebsprüfer eine Scheinselbständigkeit feststellt, die auch der Auftraggeber hätte erkennen können, darf die Einzugsstelle neben den Sozialversicherungsbeiträgen auch rückwirkend Säumniszuschläge erheben.
Nutzung eines Dienstwagens durch den Ehegatten (1.9.12)
Auch die Nutzung des Dienstwagens durch den Ehegatten zählt als Privatnutzung, die als geldwerter Vorteil zu versteuern ist.
Vereinfachung des Reisekostenrechts geplant (1.9.12)
Ab dem Jahr 2014 soll das steuerliche Reisekostenrecht in einigen Punkten vereinfacht und an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angepasst werden.
Ab 2013 nur noch Steuer(vor)anmeldungen mit Zertifikat möglich (1.9.12)
Für die elektronische Übermittlung der Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen ist ab 2013 zwingend ein digitales Zertifikat notwendig.
Gleitende Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (1.8.12)
Die Bundesländer wollen eine gesetzliche Grundlage dafür schaffen, dass Arbeitgeber selbst entscheiden können, wann sie im Lauf des kommenden Jahres mit der elektronischen Lohnsteuerkarte starten wollen.
Aktualisierte Aufstellung der Kaufkraftzuschläge (1.7.12)
Das Bundesfinanzministerium hat eine aktualisierte Aufstellung der Kaufkraftzuschläge für ins Ausland entsandte Arbeitnehmer herausgegeben.
Steuerliche Behandlung der Familienpflegezeit (1.6.12)
Das Bundesfinanzministerium hat insbesondere lohnsteuerliche Fragen zur neu eingeführten Familienpflegezeit beantwortet.
Wechsel zur Fahrtenbuchmethode (1.6.12)
Das Finanzgericht Münster teilt die Meinung der Finanzverwaltung, dass während eines Kalenderjahres nicht von der 1 %-Regelung zur Fahrtenbuchmethode gewechsel werden darf - wenn auch aus anderem Grund.

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