Mohsdorfer Straße 89
09217 Burgstädt
Tel. 03724-66 99 06
Fax: 03724-66 99 16
Mail: info@stb-mandymueller.de
Web: www.stb-mandymueller.de

Abgrenzung benachbarter Gebäude bei der Drei-Objekt-Grenze

Aneinander grenzende Mehrfamilienhäuser gelten auch dann als separate Objekte für die Drei-Objekt-Grenze, wenn sie im Grundbuch zu einem Objekt zusammengefasst werden.

Die von der Rechtsprechung entwickelte Drei-Objekt-Grenze führt dazu, dass der Verkauf von mehr als drei Immobilien innerhalb von fünf Jahren als gewerblicher Grundstückshandel gelten kann. Dabei sind aneinander grenzende Mehrfamilienhäuser, die selbstständig nutz- und veräußerbar sind, grundsätzlich einzeln zu zählen und können nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf auch durch eine Vereinigung im Grundbuch nicht zu einem einzigen Objekt werden.



Übersicht - Eine Seite zurück
(c) Dipl. - Kffr. MANDY MÜLLER STEUERBERATERIN
AKTUELLES