Harald Kitzinger Steuerberater
Finanz- & Lohnbuchhaltung • Existenzgründungsberatung • Betriebswirtschaftliche Beratung • Unternehmensberatung
Harald Kitzinger
Steuerberater

Breitensteinweg 2
82216 Gernlinden

Tel.: 08142 / 47 96 - 0
Fax: 08142 / 47 96 - 18

info@stb-kitzinger.de

Login

Bisherige Erbschaftsteuer ist teilweise gemeinschaftsrechtswidrig

Unterschiedliche Bewertung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens im In- und Ausland ist gemeinschaftsrechtswidrig.

Der Europäische Gerichtshof hat die Erbschafsteuer in ihrer bisherigen Form teilweise für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt. Dabei geht es um die Bewertung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, das im Inland wesentlich günstiger bewertet wird als ein vergleichbarer Vermögenswert im EU-Ausland. Für die Zukunft hat dieses Urteil allerdings keine Bedeutung mehr, weil nach der anstehende Reform der Erbschaftsteuer in- und ausländische Liegenschaften gleich bewertet werden.



Übersicht - Eine Seite zurück