
Harald Kitzinger Steuerberater
Finanz- & Lohnbuchhaltung • Existenzgründungsberatung • Betriebswirtschaftliche Beratung • Unternehmensberatung
Harald Kitzinger
Steuerberater
Breitensteinweg 2
82216 Gernlinden
Tel.: 08142 / 47 96 - 0
Fax: 08142 / 47 96 - 18
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Corona-Hilfen sind keine außerordentlichen Einkünfte
Die staatlichen Corona-Hilfen erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung von außerordentlichen Einkünften.
Die staatlichen Hilfsleistungen während der Corona-Pandemie sind keine außerordentlichen Einkünfte, für die ein ermäßigter Steuertarif gelten würde. Das hat das Finanzgericht Münster für die im Jahr 2020 gezahlten Corona-Hilfen (Soforthilfe, Überbrückungshilfe I, November- und Dezemberhilfe) entschieden. Für die Überbrückungshilfe ii bis IV gilt aber gleiches, weil sich die Corona-Hilfen in allen Fällen weder auf mehrere Veranlagungszeiträume erstrecken noch in einem anderen Veranlagungszeitraum bezogen wurden als dem, für den sie gezahlt worden sind.
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