
Harald Kitzinger Steuerberater
Finanz- & Lohnbuchhaltung • Existenzgründungsberatung • Betriebswirtschaftliche Beratung • Unternehmensberatung
Harald Kitzinger
Steuerberater
Breitensteinweg 2
82216 Gernlinden
Tel.: 08142 / 47 96 - 0
Fax: 08142 / 47 96 - 18
info@stb-kitzinger.de
Login
Steuerberater
Breitensteinweg 2
82216 Gernlinden
Tel.: 08142 / 47 96 - 0
Fax: 08142 / 47 96 - 18
info@stb-kitzinger.de
Login
Besteuerung von Streubesitzdividenden ist verfassungsgemäß
Dass Dividendenerträge bei der Körperschaftsteuer nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn die Beteiligung mindestens 10 % beträgt, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Die an eine Kapitalgesellschaft ausgeschütteten Dividenden sind nur dann von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit, wenn die Beteiligung an der ausschüttenden Gesellschaft mindestens 10 % des Stammkapitals beträgt. Dividenden aus geringfügigeren Beteiligungen (Streubesitzdividenden) sind dagegen steuerpflichtig. Der Bundesfinanzhof hält diese Ungleichbehandlung jedoch für verfassungskonform: Die Steuerbefreiung von Erträgen aus größeren Beteiligungen ist in erster Linie eine Folge des EU-Rechts. Daraus folgt jedoch keine Verpflichtung des deutschen Gesetzgebers, sämtliche Beteiligungserträge steuerfrei zu stellen, meint der Bundesfinanzhof.
Übersicht - Eine Seite zurück