
Harald Kitzinger Steuerberater
Finanz- & Lohnbuchhaltung • Existenzgründungsberatung • Betriebswirtschaftliche Beratung • Unternehmensberatung
Harald Kitzinger
Steuerberater
Breitensteinweg 2
82216 Gernlinden
Tel.: 08142 / 47 96 - 0
Fax: 08142 / 47 96 - 18
info@stb-kitzinger.de
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Teilung des Behinderten-Pauschbetrags bei Einzelveranlagung
Ehepaare können bei der Einzelveranlagung auch einen Behinderten-Pauschbetrag hälftig aufteilen lassen.
Wenn sich Ehepaare für die Einzelveranlagung entscheiden, können sie gemeinsam beantragen, dass Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Ausgaben für Handwerker oder haushaltsnahe Dienstleistungen bei beiden Ehegatten je zur Hälfte berücksichtigt werden. Auch die hälftige Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags ist im Rahmen dieser Regelung möglich, weil der Pauschbetrag zur Abgeltung von Aufwendungen bestimmt ist, die als außergewöhnliche Belastungen abziehbar wären. Mit dieser Begründung hat der Bundesfinanzhof ein Urteil des Finanzgerichts Thüringen bestätigt.
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