
Harald Kitzinger Steuerberater
Finanz- & Lohnbuchhaltung • Existenzgründungsberatung • Betriebswirtschaftliche Beratung • Unternehmensberatung
Harald Kitzinger
Steuerberater
Breitensteinweg 2
82216 Gernlinden
Tel.: 08142 / 47 96 - 0
Fax: 08142 / 47 96 - 18
info@stb-kitzinger.de
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Abgrenzung benachbarter Gebäude bei der Drei-Objekt-Grenze
Aneinander grenzende Mehrfamilienhäuser gelten auch dann als separate Objekte für die Drei-Objekt-Grenze, wenn sie im Grundbuch zu einem Objekt zusammengefasst werden.
Die von der Rechtsprechung entwickelte Drei-Objekt-Grenze führt dazu, dass der Verkauf von mehr als drei Immobilien innerhalb von fünf Jahren als gewerblicher Grundstückshandel gelten kann. Dabei sind aneinander grenzende Mehrfamilienhäuser, die selbstständig nutz- und veräußerbar sind, grundsätzlich einzeln zu zählen und können nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf auch durch eine Vereinigung im Grundbuch nicht zu einem einzigen Objekt werden.
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