
Harald Kitzinger Steuerberater
Finanz- & Lohnbuchhaltung • Existenzgründungsberatung • Betriebswirtschaftliche Beratung • Unternehmensberatung
Harald Kitzinger
Steuerberater
Breitensteinweg 2
82216 Gernlinden
Tel.: 08142 / 47 96 - 0
Fax: 08142 / 47 96 - 18
info@stb-kitzinger.de
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Versorgungsfreibeträge für Erbschaftsteuer verletzen EU-Recht
Die EU-Kommission hat Deutschland zu einer Änderung bei der Erbschaftsteuer aufgefordert, weil die Einschränkungen beim Versorgungsfreibetrag nach ihrer Ansicht EU-Recht verletzen.
Der Ehe- oder Lebenspartner des Erblassers hat Anspruch auf einen besonderen Versorgungsfreibetrag. Dieser Anspruch besteht allerdings nur dann, wenn der Erbe, der Erblasser oder beide in Deutschland steuerpflichtig waren, nicht aber, wenn nur Vermögenswerte in Deutschland vererbt werden. An dieser Einschränkung stört sich die EU-Kommission und hat daher Deutschland zu einer entsprechenden Gesetzesänderung aufgefordert.
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