
Harald Kitzinger Steuerberater
Finanz- & Lohnbuchhaltung • Existenzgründungsberatung • Betriebswirtschaftliche Beratung • Unternehmensberatung
Harald Kitzinger
Steuerberater
Breitensteinweg 2
82216 Gernlinden
Tel.: 08142 / 47 96 - 0
Fax: 08142 / 47 96 - 18
info@stb-kitzinger.de
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Regelsteuersatz für Hotel-Frühstück
Auch wenn das Frühstück zusammen mit der Übernachtung in einem Pauschalpreis abgerechnet wird, fällt dafür der normale Umsatzsteuersatz von 19 % an.
Bei Hotel-Übernachtungen unterliegen nur die unmittelbar der Beherbergung dienenden Leistungen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Frühstücksleistungen gehören nicht dazu und sind daher mit dem Regelsteuersatz von 19 % zu versteuern. Das gilt nach Meinung des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn der Hotelier eine "Übernachtung mit Frühstück" zu einem Pauschalpreis anbietet.
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