
Harald Kitzinger Steuerberater
Finanz- & Lohnbuchhaltung • Existenzgründungsberatung • Betriebswirtschaftliche Beratung • Unternehmensberatung
Harald Kitzinger
Steuerberater
Breitensteinweg 2
82216 Gernlinden
Tel.: 08142 / 47 96 - 0
Fax: 08142 / 47 96 - 18
info@stb-kitzinger.de
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Steuererstattungen unterliegen dem Zugewinnausgleich
Steuererstattungen sind nicht beim Trennungsunterhalt sondern bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen.
Steuererstattungen sind nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden nicht beim Unterhalt zu berücksichtigen, sondern unterliegen dem Zugewinnausgleich. Einzige Voraussetzung ist, dass der jeweilige Veranlagungszeitraum zum Stichtag des Zugewinnausgleichs bereits abgelaufen ist. Auf das Datum des Steuerbescheids oder der Zahlung kommt es nicht an.
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