
Harald Kitzinger Steuerberater
Finanz- & Lohnbuchhaltung • Existenzgründungsberatung • Betriebswirtschaftliche Beratung • Unternehmensberatung
Harald Kitzinger
Steuerberater
Breitensteinweg 2
82216 Gernlinden
Tel.: 08142 / 47 96 - 0
Fax: 08142 / 47 96 - 18
info@stb-kitzinger.de
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Erbauseinandersetzung als Nachlassverbindlichkeit
Auch Kosten der Grundstücksbewertung sind als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig.
Kosten für die Erbauseinandersetzung sind als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Dass dazu auch die Kosten für die Bewertung der im Nachlass enthaltenen Grundstücke durch Sachverständige gehören, hat der Bundesfinanzhof bestätigt.
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