Harald Kitzinger Steuerberater
Finanz- & Lohnbuchhaltung • Existenzgründungsberatung • Betriebswirtschaftliche Beratung • Unternehmensberatung
Harald Kitzinger
Steuerberater

Breitensteinweg 2
82216 Gernlinden

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Fax: 08142 / 47 96 - 18

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Wechsel von der Istbesteuerung zur Sollbesteuerung

Der Wechsel zwischen Ist- und Sollbesteuerung ist nur möglich, solange der Umsatzsteuerjahresbescheid noch nicht bestandskräftig ist.

Der Wechsel von der Ist- zur Sollbesteuerung bei der Umsatzsteuer und umgekehrt ist formlos und rückwirkend zulässig. Allerdings ist ein rückwirkender Wechsel nur solange möglich, wie der jeweilige Umsatzsteuerjahresbescheid noch nicht bestandskräftig ist.



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