Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Nachträgliche Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2019
Die Finanzämter gewähren in der Corona-Krise auf Antrag eine nachträgliche Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2019, wenn für 2020 ein rücktragsfähiger Verlust zu erwarten ist.
Corona-Krise: Wichtige Links für die einzelnen Bundesländer
Die Bundesländer stellen online Antragsformulare für Soforthilfe und Steuerstundungen sowie weitere Informationen bereit.
Corona-Krise: Erleichterungen für Steuerzahler
Die Finanzämter gewähren unkompliziert Anpassungen der Steuervorauszahlungen und Stundungen und verzichten bei betroffenen Steuerzahlern auf Säumniszuschläge.
Abschluss einer Betriebsprüfung ohne Aufhebung der Vorläufigkeit
Die Festsetzungsverjährung greift nach Abschluss einer Betriebsprüfung auch dann, wenn das Finanzamt vergisst, den Vorbehalt der Nachprüfung aufzuheben.
Steuerbescheide für 2019 frühestens ab März 2020
Die Finanzämter beginnen erst am 16. März mit der Bearbeitung von Steuererklärungen für das Jahr 2019.

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