Internet und Telekommunikation

Spätere Korrektur bei Versehen in elektronischer Steuererklärung
Bei einer elektronischen Steuererklärung ist es nicht grundsätzlich grob fahrlässig, wenn ein Eintrag in einer Anlage vergessen wird, sodass ein bereits bestandskräftiger Bescheid unter Umständen auch nachträglich noch zugunsten des Steuerzahlers geändert werden kann.
Neue Taxonomien für die E-Bilanz
E-Bilanzen für Wirtschaftsjahre, die nach 2015 beginnen, müssen mit der neuen Version der Taxonomien erstellt werden, die das Bundesfinanzministerium veröffentlicht hat.
Betrugsmails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern
Eine Mail mit dem Hinweis auf eine angebliche Steuerersattung dient nur dazu, die Empfänger zur Installation von Schadsoftware zu bringen.
Übermittlung von Steuererklärungen per Telefax
Die Finanzverwaltung akzeptiert die Entscheidung des Bundesfinanzhofs, dass Steuererklärungen auch wirksam per Telefax abgegeben werden können.
Vorläufiges Fazit zur E-Bilanz
Aus einer Verfügung der Finanzverwaltung ergibt sich, dass die Finanzämter mit der E-Bilanz nicht wirklich glücklich sind, weil sie oft zu mehr Arbeit führt als die klassische Papierbilanz.

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