Existenzgründer
Das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz enthält anders als sein Vorgänger gleich mehrere Maßnahmen, die fast alle Unternehmen betreffen.
Die Beschränkung des Investitionsabzugsbetrags auf kleinere Betriebe über eine Gewinngrenze ist eine verfassungsrechtlich zulässige Einschränkung.
Das Bundesfinanzministerium gibt neue Antworten auf Fragen zur Handhabung der Investitionsabzugsbeträge, auch in Bezug auf die ab 2016 gültige Gesetzesänderung.
Ein Investitionsabzugsbetrag für eine bereits durchgeführte Investition kann auch noch nachträglich zur Gewinnglättung geltend gemacht werden.
Ein selbständiger Rentenberater erfüllt nicht die Voraussetzung, um steuerlich als Freiberufler zu gelten.
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