Reform der Kleinunternehmerregelung

Nach der Reform der Kleinunternehmerregelung durch das Jahressteuergesetz 2024 hat das Bundesfinanzministerium nun Details zur Neuregelung bekannt gegeben.

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht grundlegend überarbeitet, weil Deutschland neue Vorgaben der EU umsetzen musste. Ab 2025 können damit auch Unternehmen die Regelung in Anspruch nehmen, die in einem anderen EU-Staat ansässig sind. Vor allem aber wurden die Vorgaben für die Beitragsgrenzen neu gefasst, was Auswirkungen für alle Nutzer der Kleinunternehmerregelung hat. Das Bundesfinanzministerium hat inzwischen auch den Umsatzsteuer-Anwendungserlass an die Neuregelung angepasst und Details zur Neuregelung bekannt gegeben. Hier ist ein Überblick darüber, was nun gilt:



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