Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Säumniszuschläge als Druckmittel
Säumniszuschläge sind ein Druckmittel der Finanzverwaltung. Hat der säumige Steuerzahler jedoch keine Barreserven, so geht auch der Druck ins Leere und ein Erlass ist möglich.
Verlängerung der Zahlungsfrist
Die Zahlungsfrist für die Grunderwerbsteuer kann von Ihrem Finanzamt verlängert werden.
Einspruch gegen einen Steuerbescheid
Für einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid müssen Sie eine Frist von einem Monat einhalten, die Steuer muss aber zunächst trotzdem bezahlt werden.
Euro-Grenzwerte ab 2002
Zur Einführung des Euro werden auch die in den Gesetzen angegebenen Beträge für Steuern und staatliche Leistungen umgestellt.
Rückzahlung einer verdeckten Gewinnausschüttung
Auch mit einer entsprechenden Klausel im Gesellschaftsvertrag sind verdeckte Gewinnausschüttungen nicht mehr rückgängig zu machen.

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