Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Datenzugriff der Finanzverwaltung
Seit Anfang 2002 dürfen Betriebsprüfer vollen Zugriff auf die in den EDV-Systemen der Unternehmen gespeicherten Daten nehmen.
Keine Beschlagnahmung von Wirtschaftsprüfer-Unterlagen
Unterlagen, die ein Wirtschaftsprüfer in seiner Eigenschaft als Wirtschaftsprüfer erstellt hat, unterliegen einem Beschlagnahme- und Verwertungsverbot.
Entschärfung bei Strafandrohungen
Es gibt jetzt eine Entschärfung für die massiven Strafandrohungen auch bei nur geringfügigen Fällen von Steuerhinterziehung.
Adressierung von Zwangsgeldandrohungen
Zwangsgeldandrohungen können auch Ihrem Bevollmächtigten zugestellt werden.
Löchriges Steuergeheimnis
Die Strafverfolgungsbehörden können unter bestimmten Umständen auf die Steuerakten zugreifen.

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