Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Bisher steuerunehrliche Bürger erhalten mit dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit eine Brücke in die Legalität, wenn sie bis zum 31. März 2005 ihre Steuerschuld begleichen.
Die amtliche Statistik über die Einspruchsbearbeitung der Finanzämter zeigt, dass es sich lohnt, gegen einen Steuerbescheid Einspruch einzulegen.
Erteilen Sie einem Außenprüfer zu einem Sachverhalt außerhalb des Prüfungszeitraumes Auskünfte, so handelt es sich hierbei um eine Einzelermittlungsmaßnahme.
Eine Blanko-Unterschrift auf der Einkommensteuererklärung widerspricht dem Sinn und Zweck der eigenhändigen Unterschrift.
Die Finanzverwaltung hat die Schonfristen für Umsatzsteuervoranmeldung und Lohnsteueranmeldung ab 2004 aufgehoben.
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