Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Das Bundesfinanzministerium hat zu den Rechtsbehelfsempfehlungen verschiedener Institutionen Stellung genommen und diese dem Grunde nach bestätigt.
Anders als im Finanzgerichtsverfahren besteht im normalen Besteuerungsverfahren kein Recht auf Akteneinsicht.
Mit zwei weiteren Gesetzentwürfen plant die Große Koalition eine ganze Reihe weiterer Steueränderungen für 2006 und die folgenden Jahre.
Ist einer der beiden Steuerbescheide von zusammenveranlagten Ehegatten schon bestandskräftig, kann der andere Ehegatte immer noch die getrennte Veranlagung beantragen.
Ein Arbeitnehmer darf aus eigenem Recht die Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers anfechten, wenn er mit der Anmeldung nicht einverstanden ist.
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