Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Statt Steuererleichterungen gibt es dieses Jahr vom Gesetzgeber Sparmaßnahmen und eine neue Steuer zum Jahreswechsel.
Mit dem Segen des Bundesverfassungsgerichts darf die Finanzverwaltung nun die gestohlenen Bankdaten aus dem Ausland auswerten, denn Straftaten eines Informaten führen nicht zu einem Beweisverwertungsverbot.
Jetzt gilt das Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch mit Liechtenstein, das dem Fiskus bei Bedarf Zugriffsrecht auf Liechtensteiner Bankinformationen gibt.
Die neuste Steuerschätzung prognostiziert aufgrund der guten Konjunktur drastisch gestiegene Steuereinnahmen für die nächsten Jahre.
Das neue Abkommen regelt einen Informationsaustausch für die Zukunft. Gleichzeitig wurden Verhandlungen über Regelungen für die Vergangenheit vereinbart.
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