Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Der Bundesfinanzhof hält die Einführung der bundeseinheitlichen Steueridentifikationsnummer für verfassungskonform.
Die Vorauszahlungen sind auch dann in vier gleichen Quartalsraten zu zahlen, wenn der Gewinn nicht gleichmäßig übers Jahr verteilt entsteht.
Mehrere große europäische Länder haben sich mit den USA auf eine erweiterte Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung geeinigt.
Die Finanzverwaltung akzeptiert die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Abziehbarkeit von Prozesskosten nicht.
Nach Ansicht des Bundesrechnungshofs hat es wenig gebracht, dass für die Betriebsprüfung nicht mehr allein die Länder zuständig sind.
Übersicht -
Eine Seite zurück