Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Wie bei früheren Naturkatastrophen hat das Bundesfinanzministerium wieder Erleichterungen und Vereinfachungen für Hilfsmaßnahmen und Spenden zugunsten der Taifunopfer auf den Philippinen angeordnet.
Wenn es gute Gründe dafür gibt, darf das Finanzamt auch eine Betriebsprüfung anordnen, die einen Zeitraum von elf Jahren abdeckt.
Wenn ein Unternehmer vergessen hat, in seiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung die Umsatzsteuer als Betriebsausgabe abzuziehen, kann der Steuerbescheid auch nachträglich noch geändert werden.
Die Finanzverwaltung hat die anhängigen Einsprüche zur 1 %-Regelung per Allgemeinverfügung abgewiesen.
In der neuesten Schätzung prognostizieren die Steuerschätzer für das laufende Jahr erneut höhere Steuereinnahmen, sehen die kommenden Jahre aber etwas zurückhaltender.
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