Selbständige und Unternehmer
Preisabsprachen zwischen Unternehmen vor der Abgabe eines Angebots haben schwerwiegende Konsequenzen.
Eine Bilanzberichtigung darf nur durch den Steuerpflichtigen selbst erfolgen.
Um immer den Überblick über Ihr Unternehmen zu behalten, brauchen Sie ein Betriebskontrollsystem, das Kosten-, Erlös- und Finanzkontrolle vereint.
Unversteuerte Rücklagen können in vollem Umfang als Schuldposten bei der Berechnung des Betriebsvermögens berücksichtigt werden.
Nach dem Wegfall des Rabattgesetzes bietet sich auch für kleine und mittlere Unternehmen die Einführung von Kundenkarten oder Bonussystemen an.
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