Selbständige und Unternehmer
Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums schafft Klarheit bei der ertragssteuerlichen Beurteilung von Handyverträgen.
Ein neues Urteil erleichtert die Teilwertabschreibung insbesondere von Gebäuden, da nur noch auf einen Wertprognosezeitraum von fünf Jahren abzustellen ist.
Der Wert eines Navigationsgeräts im Firmenwagen muss doch in die 1 %-Regelung einbezogen werden.
Wertpapiere, die ohne Gesellschafterbeschluss gekauft werden, können kein Betriebsvermögen sein.
Befinden sich mehrere Pkw im Betriebsvermögen, die auch für Privatfahrten genutzt werden, so muss die 1 %-Regelung für jeden Pkw einzeln angewendet werden.
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