Selbständige und Unternehmer
Ein neuer Gesetzentwurf verspricht kleinen und mittleren Unternehmen und Freiberuflern teilweise deutliche Erleichterungen.
Der Wechsel zu einer mittelbar atypisch stillen Beteiligung ist mit einem Verlust des gewerbesteuerlichen Verlustvortrags verbunden.
Da eine Avalgebühr nicht für die Kapitalüberlassung gezahlt wird, gehört sie nicht zu den Dauerschuldzinsen.
Durch die vorzeitige Auflösung des letzten Bundestages und das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es derzeit große Unsicherheiten bei der Unternehmensnachfolge.
Auch der Schadensersatz für den Totalschaden eines Leasingfahrzeugs auf einer Privatfahrt ist mit der 1 %-Regelung abgegolten.
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