Selbständige und Unternehmer
Zwei der drei großen Gesetzgebungsvorhaben zum Steuer- und Finanzrecht, die Unternehmenssteuerreform und das REIT-Gesetz, sind inzwischen auf dem Weg oder schon verabschiedet.
Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) ist zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten.
Damit ein Grundstück zum gewillkürten Betriebsvermögen zählen kann, muss es auch dazu geeignet sein, dem Betrieb zu dienen.
Nach Ansicht des Finanzgerichts Brandenburg sind Erbbauzinsen bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nicht zu berücksichtigen.
Die 1 %-Regelung kommt nicht zur Anwendung, wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass eine Privatnutzung ausgeschlossen ist.
Übersicht -
Eine Seite zurück