GmbH-Ratgeber
Ein nicht ausreichend besichertes Darlehen an einen Gesellschafter kann als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden.
Die Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers kann nur durch die Gesellschafterversammlung erfolgen.
Die Beitragszuschüsse der GmbH zu den freiwilligen Beiträgen des Gesellschafter-Geschäftsführers sind nicht steuerfrei.
Werden die Geschäfte einer Vor-GmbH nach dem Scheitern der GmbH-Gründung fortgeführt, haften die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten unbeschränkt.
Wird einem ausscheidenden Gesellschafter einer unangemessen hohe Abfindung für sein Ausscheiden gewährt, kann diese nicht in jedem Fall zurückgefordert werden.
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