GmbH-Ratgeber
Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers beginnt nicht erst mit seiner Eintragung ins Handelsregister, sondern schon mit seiner Bestellung. Notfalls muss er durch geeignete Maßnahmen für eine ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten durch Dritte sorgen.
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer kann schon allein wegen seiner beherrschenden Stellung gegen das Selbstkontrahierungsverbot verstoßen.
Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) ist zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten.
Eine Pensionszusage ist in Einzelfällen bereits nach weniger als fünf Jahren möglich.
Anteile eines Einzelunternehmers an der Kapitalgesellschaft, von der er seine Betriebsstätte gepachtet hat, sind notwendiges Betriebsvermögen.
Übersicht -
Eine Seite zurück