Personal, Arbeit und Soziales

Kostenübernahme für eine Bildschirmarbeitsbrille
Die steuerfreie Übernahme der Kosten für eine Bildschirmarbeitsbrille durch den Arbeitgeber ist nur dann möglich, wenn deren Notwendigkeit zuvor von einem Augenarzt diagnostiziert wurde.
Unrechtmäßig abgeführte Lohnsteuer als Arbeitslohn
Wenn der Arbeitgeber zuviel Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt hat, gilt diese zusätzliche Lohnsteuer als Arbeitslohn..
Volle Sozialversicherungspflicht von Auszubildenden
Da bei Auszubildenden das Ausbildungsverhältnis im Vordergrund steht, besteht auch bei einer Ausbildungsvergütung innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze eine volle Sozialversicherungspflicht.
Bundesfinanzhof kippt Jahreswagenbesteuerung
Für die Berechnung des steuerpflichtigen geldwerten Vorteils aus dem vergünstigten Kauf eines Pkw gilt der übliche Endpreis und nicht die Preisempfehlung des Herstellers als Grundlage.
Aufklärung über Doppelbesteuerung bei Auslandsentsendung
Der Arbeitgeber muss seine Arbeitnehmer bei der Entsendung ins Ausland in der Regel nicht über das Risiko einer Doppelbesteuerung aufklären.

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