Allgemeines
Überraschend lässt der Bundesfinanzhof prinzipiell den Abzug der Aufwendungen für ein Erststudium als Werbungskosten zu.
Die verantwortlichen Bundesministerien haben sich überraschend darauf verständigt, das ELENA-Verfahren einzustellen.
Überraschend hat der Bundesrat beide aktuellen Steuergesetze mit Vereinfachungs- und Erleichterungsregelungen abgelehnt.
Der Bundesfinanzhof ändert seine Rechtsprechung und lässt jetzt auch Prozesskosten zum Steuerabzug zu.
Der Bundesfinanzhof hält die Gebühr für eine verbindliche Auskunft nicht für verfassungswidrig.
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