Allgemeines
Zumindest in eindeutigen Fällen will die Finanzverwaltung die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum ermäßigten Umsatzsteuersatz auf Snacks schon anwenden.
Beim Projekt "E-Bilanz" ist keine weitere Verschiebung geplant - spätestens ab 2013 sind alle Unternehmen betroffen.
Obwohl der Bundesfinanzhof seine Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit hat, ist er nicht von einer Verfassungswidrigkeit des geltenden Rechts überzeugt und hat daher eingetragenen Lebenspartnern vorerst keinen Splittingtarif gewährt.
Statt der geplanten Erleichterungen zur Gelangensbestätigung hat das Bundesfinanzministerium ein Schreiben veröffentlicht, das vorerst weiter den Belegnachweis nach altem Recht zulässt.
Ob Erstattungszinsen wirklich steuerpflichtig sind, ist nach wie vor unklar, sodass ein Einspruch in jedem Fall lohnen kann.
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