Allgemeines
Das Bundesfinanzministerium hat sich mit einem Schreiben zu den Änderungen bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers zum 1. Oktober 2014 geäußert.
Zum 1. Januar 2015 werden die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige erneut verschärft.
Auch für Darlehen zwischen Angehörigen ist die Anwendung des Abgeltungsteuersatzes möglich.
Ob ein Leistungsempfänger als Steuerschuldner gilt, richtet sich ab dem 1. Oktober 2014 nach der Erteilung einer Bescheinigung durch das zuständige Finanzamt.
Aus einem Anpassungsgesetz mit primär redaktionellem Charakter ist kurz vor der Verabschiedung ein echtes Steueränderungsgesetz geworden.
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