

Niedersachsen folgt dem Beispiel anderer Bundesländer und verweigert nun ebenfalls die Zulassung eines Fahrzeugs, wenn der Halter noch Steuerrückstände bei der Kfz-Steuer oder damit zusammenhängenden Nebenleistungen hat. Außerdem muss der Halter bei der Zulassung eine Einzugsermächtigung für die zukünftige Kfz-Steuer erteilen.
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