Kapitalgesellschaften können die Daten für den Kirchensteuerabzug auf Ausschüttungen jährlich zwischen dem 1. September und dem 31. Oktober beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abrufen. Die Teilnahme setzt eine Registrierung und die Zulassung durch das BZSt voraus. Wenn die GmbH die Abfrage selbst vornehmen will und noch nicht beim BZSt registriert ist, sollte der Antrag möglichst bald gestellt werden, damit die Zulassung noch rechtzeitig erteilt wird.
Steuerberater Christian Schmidt | Am Hauptbahnhof 2 | 06886 Wittenberg | Tel.: 03491 / 473 126 | Fax: 03491 / 473 125