Der Ehe- oder Lebenspartner des Erblassers hat Anspruch auf einen besonderen Versorgungsfreibetrag. Dieser Anspruch besteht allerdings nur dann, wenn der Erbe, der Erblasser oder beide in Deutschland steuerpflichtig waren, nicht aber, wenn nur Vermögenswerte in Deutschland vererbt werden. An dieser Einschränkung stört sich die EU-Kommission und hat daher Deutschland zu einer entsprechenden Gesetzesänderung aufgefordert.
Steuerberater Christian Schmidt | Am Hauptbahnhof 2 | 06886 Wittenberg | Tel.: 03491 / 473 126 | Fax: 03491 / 473 125