Für hinterzogene Steuern haftet nicht nur der Steuersünder selbst, sondern auch andere Personen, die Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet haben. Mit dieser Begründung hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz den Geschäftsführer einer Firma, die Kassensysteme nebst Manipulationssoftware herstellt und vertreibt, in die Haftung genommen, nachdem einer seiner Kunden wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden war.
Steuerberater Christian Schmidt | Am Hauptbahnhof 2 | 06886 Wittenberg | Tel.: 03491 / 473 126 | Fax: 03491 / 473 125