Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024

Im Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 sind zahlreiche Detailänderungen enthalten, wovon vor allem einige Änderungen bei der Umsatzsteuer Folgen für die meisten Unternehmer haben werden.

Im vergangenen Jahr gab es kein offizielles Jahressteuergesetz, denn dessen Funktion hatte das Wachstumschancengesetz übernommen. Kaum ist dieses nach langen Geburtswehen in Kraft getreten, legt das Bundesfinanzministerium auch schon den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 vor. Darin sind im Gegensatz zu dessen Vorgängern bis jetzt nur wenige wirklich erhebliche Änderungen im Steuerrecht enthalten, was nicht zuletzt daran liegt, dass dem Fiskus für Gestaltungen oder Steuerentlastungen derzeit das Geld fehlt.

Die folgenschwersten Änderungen hat das Ministerium bei der Umsatzsteuer geplant, verschweigt diese aber bisher geflissentlich in seiner eigenen Zusammenfassung der hervorzuhebenden Maßnahmen im Gesetzentwurf. Stattdessen hebt das Ministerium andere Anpassungen an EU-Vorgaben, Reaktionen auf die Rechtsprechung von Bundesfinanzhof und Bundesverfassungsgericht sowie weitere Detailänderungen hervor.

Der Entwurf wird nun das übliche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Mit der Verabschiedung ist erst im Spätherbst zu rechnen, und bis dahin werden aller Wahrscheinlichkeit nach noch eine Reihe weiterer Punkte in das Gesetz aufgenommen. Was jetzt schon an wesentlichen Änderungen geplant ist, lesen Sie im folgenden Überblick.



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