Verbesserungen für Behinderte und Pflegende ab 2021

Ab 2021 wird die schon oft angeregte Anhebung der Behinderten-Pauschbeträge umgesetzt und mit weiteren steuerlichen Verbesserungen für Behinderte und Pflegefälle kombiniert.

Steuerzahler mit Behinderungen können bei der Einkommensteuer statt des Einzelnachweises der Ausgaben für behinderungsbedingten Lebensbedarf auch den Behinderten-Pauschbetrag geltend machen. Dieser Pauschbetrag war seit 45 Jahren unverändert, weswegen nun nicht nur die Pauschbeträge drastisch angehoben werden, sondern auch weitere Verbesserungen für Behinderte und für pflegende Angehörige bei der Einkommensteuer umgesetzt werden. Alle Änderungen durch das "Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen" gelten ab 2021.

Für Arbeitnehmer, die bereits einen Behinderten-Pauschbetrag als Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren beim Finanzamt beantragt haben, wollte das Bundeszentralamt für Steuern ab 2021 automatisch den höheren Pauschbetrag an den Arbeitgeber melden. In vielen Fällen wurde der Betrag auch erfolgreich angepasst, allerdings gab es auch zahlreiche Fälle, bei denen plötzlich ein Betrag von 0 Euro zum Abruf bereitgestellt wurde.

Die Fälle, die nicht vollautomatisch angepasst werden konnten, will das Amt nun manuell nacharbeiten. Die Arbeitgeber haben nach Korrektur der Lohnsteuerabzugsmerkmale durch die Finanzbehörden die Möglichkeit, den Lohnsteuerabzug für die Betroffenen zu ändern, wobei der Pauschbetrag entweder rückwirkend ab 1. Januar 2021 (verteilt auf 12 Monate) oder ab dem nächstmöglichen Monatsersten (verteilt auf die restlichen Monate des Jahres) berücksichtigt werden kann.



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